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date time
2014-03-12 13:29:00
AMS-Förderung überbetriebliche Lehrausbildung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Lehrausbildung von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen mit Pflichtschulabschluss durch Ausbildungseinrichtungen oder in Kooperation mit Unternehmen (für das Erlernen praktischer Fertigkeiten), wenn:

  • trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle gefunden oder
  • eine betriebliche Lehre abgebrochen wurde

Für benachteiligte Jugendliche gibt es Sonderformen (verlängerte Lehrzeit, Teilqualifzierung).

Jugendliche und (junge) Erwachsene mit Pflichtschulabschluss, die ihre Lehre zumindest teilweise - bis zum Finden einer Lehrstelle in einem Unternehmen - in einer Ausbildungseinrichtung absolvieren

Die/der Jugendliche bzw. junge/r Erwachsene hat einen Pflichtschulabschluß aber bisher keine betriebliche Lehrstelle gefunden bzw. ist LehrabbrecherIn

Ausbildungsbeihilfe

 Die monatliche Ausbildungsbeihilfe beträgt

  • im 1. und 2. Lehrjahr 409,80 EUR
  • ab dem 3. Lehrjahr 946,80 EUR

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Kontaktaufnahme durch das Unternehmen mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle VOR Beginn des Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose
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