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Skills Schecks – Qualifizierungsinitiative des BMAW
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Berufliche Weiterbildungen - auch In-House-Schulungen - zum Aufbau nachhaltiger (ökologischer) bzw. digitaler Kompetenzen. Dazu gehören Weiterbildungen mit relevanten technologischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, z. B.

  • Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität
  • Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik
  • IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign

NICHT gefördert werden:

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
  • Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz
  • Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
  • Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt.

Die geplante Weiterbildung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • pro MitarbeiterIn max. ein Skills Scheck in der Höhe von max. 5.000,00 EUR.
  • Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
  • Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe der Weiterbildungskosten:
    • Bei 5.000,00 EUR 80 %, also 4.000,00 EUR
    • Bei 6.250,00 EUR 80 %, also 5.000,00 EUR
    • Bei 7.000,00 EUR max. 5.000,00 EUR
  • pro Unternehmen werden max. 25 Skills Schecks genehmigt.

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Rahmen der Qualifzierungsinitiative

Abwicklung:
FFG-Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1 
1090 Wien 
Tel.: (0)5 7755-0 
Fax: (0)5 7755-97900
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Internet: www.ffg.at
Kontakt:
Mag. Josef Scheucher
Tel: (0)5 7755-2311
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In der aktuellen Ausschreibung sind Antragstellungen laufend bis längstens 31.03.2024 möglich.
Hinweis: Aufgrund der bereits ausgeschöpften Mittel ist die Ausschreibung bereits geschlossen.

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