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2014-03-12 18:01:00
AMS – Unternehmensgründungsprogramm
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Unterstützung des Weges von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit durch:

  • Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen, das mit dem AMS kooperiert
  • Möglichkeit, erforderliche Qualifikationen zu erwerben
  • finanzielle Absicherung für die Dauer des Programms

Das Programm gliedert sich in vier Phasen:

  • Klärung: Überprüfung der Realisierbarkeit/des Erfolgspotenzials der Unternehmensidee und Prüfung der notwendigen persönlichen Voraussetzungen
  • Vorbereitung: Begleitung bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee und - so notwendig - Förderung der Qualifizierung.
  • Realisierung: Unternehmensgründung
  • Nachbetreuung: Unternehmens-Check-Up des neu gegründeten Unternehmens durch eine/n UnternehmensberaterIn und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen

Die Dauer des Unternehmensgründungsprogrammes beträgt im Normalfall sechs Monate und wird im Einzelfall zwischen der/dem potenziellen JungunternehmerIn und dem AMS vereinbart.

  • Arbeitslose Personen, welche den Schritt in die Selbständigkeit machen wollen und sowohl eine konkrete Geschäftsidee als auch die berufliche Qualifikation für eine Unternehmensgründung haben
  • Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die im Rahmen einer Arbeitsstiftungsmaßnahme ein eigenes Unternehmen gründen.
  • Nicht förderbar sind: Arbeitslose Personen, die sich in Form einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit selbständig machen wollen, Personen mit laufender Pfändung bzw. einem laufenden Exekutionsverfahren oder bei Vorliegen eines Schuldenregulierungsverfahrens (Außergerichtlicher Ausgleich, Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren)
  • Zu Beginn der Vorbereitungsphase muss Arbeitslosigkeit gegeben sein (unabhängig von einem Leistungsbezug)
  • Die in Aussicht genommene selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.

Gründungsunterstützung

  • AMS übernimmt Kosten für die Unternehmensberatung und gegebenenfalls die Weiterqualifizierung.
  • bei Erfüllung der Voraussetzungen finanzielle Absicherung für die Dauer des Programms

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Teilnahme ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn rechtzeitig mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen AMS-Geschäftsstelle Kontakt aufnimmt.

Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend sind die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

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