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Bildungskarenz Plus – Sonderprogramm Land Tirol (Covid-19-Pandemie)
Tirol

Aus- bzw. Weiterbildungskosten für eine/n sich in Bildungsteilzeit/-karenz befindende ArbeitnehmerIn

Es werden Bildungsmaßnahmen gefördert, für die das Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gewährt.

Die Zahl der geförderten ArbeitnehmerInnen iist auf die Hälfte der Belegschaft, höchstens auf 30 Personen pro Unternehmen im Förderzeitraum beschränkt

Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Zweigniederlassung in Tirol mit einer/einem ArbeitnehmerIn in Bildungskarenz

 

  • Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen und der Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit/-karenz durch die/den betroffene/n ArbeitnehmerIn
  • Bildungsmaßnahmen müssen bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden. Die Bildungsmaßnahme kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, sofern ein anerkannter Bildungsträger mit der Durchführung betraut ist.
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei Bildungskarenz mindestens 20 Wochenstunden, bei Bildungsteilzeit mindestens zehn Wochenstunden betragen oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung gleichzusetzen sein.
  • Die Bildungsmaßnahme darf höchstens zwölf Monate dauern.
  • Es werden nur Bildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 30.06.2021 begonnen werden.
  • mindestens 75%ige Anwesenheit der/des betroffenen ArbeitnehmerIn bei der zu fördernden Bildungsmaßnahme
  • erfolgreicher Abschluss der zu fördernden Bildungsmaßnahme durch die/den betroffenen ArbeitnehmerIn

Einmalzuschuss

50 % der förderbaren Aus- bzw. Weiterbildungskosten, höchstens 3.000,00 EUR pro ArbeitnehmerIn, die/der eine förderbare Bildungsmaßnahme in Anspruch nimmt.

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Kontakt:
Manuel Kranbebitter
Tel.: 0512/508-7874
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.tirol.gv.at/

Förderanträge sind spätestens zwei Wochen nach Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes oder des Bildungsteilzeitgeldes durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.

Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt mit 01.07.2020 in Kraft und gilt bis 31.07.2022.

 

 

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