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Du kannst was! – Mit Berufserfahrung zum Lehrabschluss in KTN
Kärnten

Berufsabschlüsse durch Anerkennung von informell bzw. non-formal erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten
"Informell" bedeutet "selbst angeeignet" und/oder durch Erfahrung in der Arbeit angeeignet; "non-formal" können Kompetenzen in Kursen ohne öffentlich-rechtliche Abschlüsse in der Erwachsenenbildung, oder auch im Rahmen eines Ehrenamtes (z. B. bei Feuerwehr oder Rotes Kreuz) erworben werden.
Gefördert wird sowohl die Kompetenzfeststellung als auch die gezielte Aus- und Weiterbildung zum Berufsabschluss (Lehrabschluss).

Folgende Berufsabschlüsse sind derzeit möglich:

  • Einzelhandel
  • Koch/Köchin
  • MaurerIn
  • Reinigungstechnik
  • Restaurantfachkraft

Ablauf im Überblick:

  • Erstgepsräch
  • Kompetenzscheck (Feststellung der konkreten kenntnisse auf Basis bisheriger Arbeitsferfahrungen und mitgebrachter Nachweise)
  • Gezielte Weiterbildung zum Erwerb/Nachholen fehlender Kenntnisse und Fertigkeiten (berufsbegleitend)
  • Weiterbildungserfolg in einem zweiten Qualifikationscheck bei der Lehrlingsstelle unter Beweis stellen. Qualicheck 2 (entspricht der Lehrabschlussprüfung): bei positiver Beurteilung der in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen stellt die Lehrlingsstelle der WK Kärnten das Lehrabschlusszeugnis aus.

Personen

  • mit mehrjähriger praktischer Berufserfahrung aber ohne anerkannten Berufsabschluss
  • die eine Berufsausbildung nachweisen können, aber in einem anderen Berufsfeld tätig sind
  • mit Migrationshintergrund, deren im Herkunftsland erworbener Berufsabschluss nicht anerkannt wird
  • Mindestalter 22 Jahre
  • in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehend
  • mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung im Beruf

Die Teilnahme am Erstgespräch und an den Kursen ist kostenlos.

Über die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" des Landes Kärnten können Personen ohne Lehrabschluss eine Kostenübernahme von 75 % beantragen, die restlichen 25 % sind nachweislich von einer anderen Trägerorganisation (WIFI, BFI, VHS etc.), einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Bund, Gemeinde) oder privaten
Unternehmen aufzubringen.

Das Projekt „Du kannst was!“ wird aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten, der Wirtschaftskammer Kärnten und der Arbeiterkammer Kärnten finanziert.

Durchführung:
Arbeiterkammer Kärnten
Abteilung Bildung, Jugend und Kultur
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-1002
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: kaernten.arbeiterkammer.at  

Nähere Informationen sind bei der AK Kärnten erhältlich.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose