Das Fachkräftestipendium beläuft sich aktuell auf folgenden Mindestbetrag.
Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und ist dieser Tagsatz höher als der Mindestbetrag, belibt der Leistungsanspruch in jener Höhe weiter aufrecht.
Während der Ausbildung sind die TeilnehmerInnen zudem kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Ausbildung (Mindestdauer von drei Monaten) jedoch maximal für drei Jahre gewährt.