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2014-03-12 11:49:00
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Digi Scheck für Lehrlinge 2023/2024
Oberösterreich

Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und Internationalisierung (berufsbezogene Fremdsprachen)

Welche Kurse förderbar sind, erfährt der Lehrling in dieser Liste beim Bildungsanbieter oder bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

  • Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben
  • Nicht förderbar sind Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen (ÜBA), für welche eigene Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 stattfinden.
  • Bei Antragstellung durch den Lehrling ist eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 % der Kursdauer notwendig.
  • Kostenuntergrenze von EUR 30,00 pro Maßnahme
  • 100 % der Teilnahmekosten bis zu einer Obergrenze von EUR 500,00 pro Kursmaßnahme, wobei Kosten oberhalb der Fördergrenze von EUR 500,00 vom Lehrling selbst zu tragen sind.
  • bis zu drei Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich, also maximal sechs Kurse

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.

Der Förderantrag inklusive Beilagen ist entweder durch den Lehrling oder den Bildungsanbieter (zur Direktverrechnung) einzubringen.

Die Frist für die Antragstellung endet sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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