Der Förderantrag inklusive Beilagen ist entweder durch den Lehrling oder den Bildungsanbieter (zur Direktverrechnung) einzubringen.
Die Frist für die Antragstellung endet sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Es können im Jahr 2025 bis zum Auslaufen der 6-Monatsfrist nach dem förderbaren Ereignis (letzter Tag des Kurses) aber noch Anträge für Kurse aus dem Jahr 2024 gestellt werden, die auch im Jahr 2024 endeten. Kurse, die im Jahr 2025 enden, können als Digi-Scheck nicht mehr gefördert werden.