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2014-03-12 19:21:00
NÖ Stiftungsstipendien (Überblick)
Niederösterreich
  • Schulbesuch ordentlicher SchülerInnen mit günstigem Schulerfolg
  • Studium ordentlicher Studierender mit günstigem Studienerfolg

Stipendien werden aus diversen gemeinnützigen Stipendienstiftungen vergeben:

  • Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich
  • Michael von Zoller-Stiftung
  • Windhag-Stipendienstiftung für NÖ
  • Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung
  • Rosalia Czech´schen Stipendienstiftung
  • Ordentliche SchülerInnen an Höheren Schulen mit Reifeprüfung
  • Ordentliche Studierende an Pädagogischen Hochschulen, der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien

Detaillierte Fördervoraussetzungen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Allgemeine Stipendienstiftung für Niederösterreich

  • Ordentliche/r SchülerIn oder ordentliche/r StudentIn
  • Besuch österreichischer
    • a) öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
    • b) Fakultäten für Maschinenbau, Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen an Technischen (Privat-)Universitäten und Privathochschulen
  • Günstiger Schul-/Studienerfolg (gemäß Punkt 3.)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich (SchülerIn) bzw. in Niederösterreich oder Wien (StudentIn)
  • Bedürftigkeit (gemäß Punkt 4.)

Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung

  • Ordentliche/r StudentIn
  • Besuch der Montanuniversität Leoben
  • Günstiger Schul-/Studienerfolg (gemäß Punkt 3.)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Bedürftigkeit (gemäß Punkt 4.)

Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich

  • Ordentliche/r SchülerIn oder ordentliche/r StudentIn
  • Besuch österreichischer
    • a) öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
    • b) Pädagogischer Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
    • c) (Privat-)Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen, Musikkonservatorien
  • Günstiger Schul-/Studienerfolg (gemäß Punkt 3.)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Bedürftigkeit (gemäß Punkt 4.)

Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen
Dieses Stipendium kann ergänzend zu anderen Stipendien aus der Windhag­ Stipendienstiftung für Niederösterreich gewährt werden.

  • Ordentliche/r StudentIn
  • Besuch österreichischer
    • a) Pädagogischer Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
    • b) (Privat-)Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen, Musikkonservatorien
  • Besondere Studienleistung
    Nachweis: Diplomarbeit oder Diplomprüfungszeugnis, Masterarbeit oder Masterprüfungszeugnis, Abschlusszeugnis des PhD-/Doktoratsstudiums oder Dissertation mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Bedürftigkeit (gemäß Punkt 4.)

Michael von Zoller-Stiftung

  • Ordentliche/r SchülerIn oder ordentliche/r StudentIn
  • Besuch österreichischer
    • a) öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
    • b) Pädagogischer Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
    • c) (Privat-)Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen für Soziale Arbeit
  • Günstiger Schul-/Studienerfolg (gemäß Punkt 3.)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz
    • a) in (Süd-)Tirol Geborene mit Hauptwohnsitz in (Süd-)Tirol zum Zeitpunkt der Geburt oder
    • b) Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder 1070 Wien oder
    • c) Namensträger des Stifters
      BewerberInnen aus (Süd-)Tirol und aus 1070 Wien sind zu bevorzugen. Für BewerberInnen aus (Süd-)Tirol sind insgesamt zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel pro Jahr zu verwenden. Ein Drittel ist für BewerberInnen aus Niederösterreich und 1070 Wien bestimmt.
  • Bedürftigkeit (gemäß Punkt 4.)

Rosalia Czech'sche Stipendienstiftung

  • Kind (ordentliche/r SchülerIn oder ordentliche/r StudentIn) von NÖ LandesbeamtInnen. Kinder von BeamtInnen der BH Korneuburg und der Bildungsdirektion Niederösterreich sind zu bevorzugen.
  • Besuch österreichischer
    • a) öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
    • b) Pädagogischer Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
    • c) (Privat-)Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen
  • Günstiger Schul-/Studienerfolg (gemäß Punkt 3.)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Bedürftigkeit (gemäß Punkt 4.)

3. Günstiger Schul-/Studienerfolg

  • 3.1. SchülerIn: Bezug einer Schulbeihilfe im vorhergehenden Schuljahr, sonst
    • a) im ersten Schuljahr: Aufnahme in die Schule
    • b) nach dem ersten Schuljahr: Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe oder erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe der besuchten Schulart
  • 3.2. StudentIn: Bezug einer Studienbeihilfe im vorhergehenden Studienjahr, sonst
    • a) im ersten Studienjahr: Aufnahme zum Studium
    • b) nach dem ersten Studienjahr: Bei Bachelor-/Diplomstudium durchschnittlich mindestens 30 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens 14 Semesterstunden pro Studienjahr.
      Bei Masterstudium durchschnittlich mindestens 20 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens zehn Semesterstunden pro Studienjahr.
      Bei PhD-/Doktoratsstudium durchschnittlich mindestens 12 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens sechs Semesterstunden pro Studienjahr.
      Diese Mindest-ECTS-Punkte oder Mindest-Semesterstunden können unterschritten werden, wenn die/der jeweilige StudentIn eine Beeinträchtigung des Studienbetriebs durch die COVID-19-Pandemie glaubhaft macht.

4. Bedürftigkeit (Einkommensgrenzen)

  • 4.1. Mit Bezug einer Schul-/Studienbeihilfe im vorhergehenden Schul-/Studienjahr ist die Bedürftigkeit erfüllt. Ohne Bezug einer Schul-/Studienbeihilfe im vorhergehenden Schuljahr gelten 4.2. bis 4.4.
  • 4.2. Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen (NETTO) des Vorjahres darf folgende Beträge nicht überschreiten:
    • Erste volljährige Person: 1.217,96 EUR (2024)
    • Weitere volljährige Person: 75 % davon
    • Minderjährige Person: 50 % davon, 75 % davon (wenn die Familie aus einer volljährigen und einer minderjährigen Person besteht)

Stipendien

  • alle Stiftungsstipendien (ausgenommen das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen): 1.000,00 EUR pro Schul-/Studienjahr
  • Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen: 2.500,00 EUR einmalig pro Person

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Büro der Stiftungsverwaltung
Landskrongasse 5/X
1010 Wien
Tel.: 02742/9005-13143 oder 13144
Fax: 02742/9005-1355
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noe.gv.at
Kontakt:
Georg Rasl
Tel.: 02742/9005-13156
Brigitte Schmalzbauer
Tel.: 02742/9005-13064

Die Einreichfrist für alle Stipendien (ausgenommen das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen) beginnt am 15.09. und endet am 15.05. des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.

Für das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen beginnt die Einreichfrist am 15.09. und endet am 31.03. des laufenden Studienjahres.

Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Fristen sind bei der NÖ Landesregierung, Stiftungsverwahltung erhältlich.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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