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Meister!Prämie - Meisterprüfung mit SFG-Prämie Stmk
Steiermark
  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996

NICHT gefördert werden:

  • einzelne Module (wie z. B. die Unternehmerprüfung oder die Ausbilderprüfung) der oben genannten Prüfungen
  • Abschlüsse der Werkmeisterschule
  • landwirtschaftliche Meisterausbildung

Personen, die eine der im vorherigen Punkt genannten Prüfungen erfolgreich absolviert haben mit Hauptwohnsitz in der Steiermark (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

  • Gesamtprüfungszeugnis der Meister-, Befähigungs-, Fach- oder Eignungsprüfung. Für jedes positiv abgeschlossene Modul wird ein Modulzeugnis ausgestellt. Wurden alle Modulprüfungen positiv absolviert, stellt die Prüfungsstelle ein Gesamtzeugnis/Zertifikat aus.
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) zum Hauptwohnsitz in der Steiermark

Bildungsförderung

1.000,00 EUR einmalig (für die Gesamtprüfung)

Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH SFG
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Tel.: 0316/7093-0
Fax: 0316/7093-93
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.sfg.at

Der Förderungsantrag ist spätestens drei Monate nach Ablegen der Prüfung einzureichen.

Für Prüfungen, die zwischen dem 01.11. und 31.12. eines Kalenderjahres absolviert werden, gilt eine Einreichfrist von bis zu fünf Monaten.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose