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2014-01-11 14:02:00
Sonderprogramm "Weiterbildungsbonus" Land Tirol
Tirol

Berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wie z. B.

  • Nachholen von beruflichen Abschlüssen (v. a. Lehrabschlüsse)
  • Umschulungen, wenn diese zu einer Höherqualifizierung führen
  • Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse
  • die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden
  • Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten sowie damit
    vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, deren Förderung in die Zuständigkeit anderer öffentlicher Stellen fällt.
  • ArbeitnehmerInnen sowie freie DienstnehmerInnen, die in aufrechter Beschäftigung sind oder innerhalb des letzten Jahres mindestens sechs Monate in Beschäftigung waren
  • selbstständige UnternehmerInnen, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind
  • Vor der Antragstellung muss ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. 
  • Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort oder Unternehmenssitz muss sich in Tirol befinden. Sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, ist eine Bestätigung des/der Arbeitgebers/in über den Beschäftigungsort vorzulegen.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein aufrechtes Dienstverhältnis bzw. Selbständigkeit vorliegen.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden, der mit dem Land Tirol einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. 
  • Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Familieneinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die in der Richtlinie festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt (z. B. eine Person 1.600,00 EUR, zwei Personen 2.200,00 EUR, drei Personen 2.700,00 EUR, jede weitere Person 500,00 EUR)
  • Anwesenheit von 75 % in der Bildungsmaßnahme, bei einer Anwesenheit von weniger als 75 % ist der Förderbetrag aliquot entsprechend der Anwesenheit

Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss

bis zu 90 % der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inkl. MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren bis maximal 3.000,00 EUR im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.tirol.gv.at
Kontakt:
Florian Winkler
Tel.: 0512/508-7875

Anträge sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme online und in Papierform einzubringen.

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