Berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wie z. B.
Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
bis zu 90 % der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inkl. MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren bis maximal 3.000,00 EUR im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029
Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung Gesellschaft und ArbeitMeinhardstraße 166020 InnsbruckTel.: 0512/508-7871Fax: 0512/508-747805E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: www.tirol.gv.atKontakt:Florian WinklerTel.: 0512/508-7875
Anträge sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme online und in Papierform einzubringen.