Beruflich verwertbare digitale Zusatzausbildungen und EDV-Kurse bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z. B. CAD-, Programmiersprachenkurse oder dergleichen).
Nicht gefördert werden:
- tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen wie z. B. Studien, Lehrgänge, Module etc. an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten.
- Vorbereitungskurse zur Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung.
- Schulen mit Maturaabschluss.
- Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und dergleichen.
Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:
- ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, freie DienstnehmerInnen oder Lehrlinge
- ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
- Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
- KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Auch Freie Dienstnehmer sind arbeiterkammerzugehörig
- Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Der Kurs muss zwischen 01.02.2019 und 31.12.2023 beginnen.
- Der Kurs muss erfolgreich abgeschlossen worden sein
- Kurskosten sowie die zusätzlich angefallenen Prüfungsgebühren für den erstmaligen Antritt waren selbst (privat) zu tragen
- Die Förderung ist einkommensabhängig: es können nur Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis maximal 4.000,00 EUR gefördert werden.
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
- Es werden Kurskosten ab einer Höhe von 150,00 EUR gefördert.
- DienstnehmerInnen: 20 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- Arbeitssuchende Personen: 40 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- Während des fünfjährigen Förderzeitraumes vo 01.02.2019-31.12.2023 kann eine Maximalsumme von 2.500,00 EUR (auch für mehrere Kurse) in Anspruch genommen werden.
- Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung, also zur Entgegennahme von Förderungen von über 100 % der selbst getragenen Kurskosten, führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum bzw. das Kursende) gestellt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung.