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AK NÖ – Bildungsbonus - Digitale EDV-Zusatzausbildungen mit AK-extra DIgi-Konto
Niederösterreich

Beruflich verwertbare digitale Zusatzausbildungen und EDV-Kurse bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z. B. CAD-, Programmiersprachenkurse oder dergleichen).

Nicht gefördert werden:

  • tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen wie z. B. Studien, Lehrgänge, Module etc. an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten.
  • Vorbereitungskurse zur Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung.
  • Schulen mit Maturaabschluss.
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und dergleichen.

Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:

  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, freie DienstnehmerInnen oder Lehrlinge
  • ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
  • KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Auch Freie Dienstnehmer sind arbeiterkammerzugehörig
  • Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Der Kurs muss zwischen 01.02.2019 und 31.12.2023 beginnen.
  • Der Kurs muss erfolgreich abgeschlossen worden sein
  • Kurskosten sowie die zusätzlich angefallenen Prüfungsgebühren für den erstmaligen Antritt waren selbst (privat) zu tragen
  • Die Förderung ist einkommensabhängig: es können nur Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis maximal 4.000,00 EUR gefördert werden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Es werden Kurskosten ab einer Höhe von 150,00 EUR gefördert.
  • DienstnehmerInnen: 20 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
  • Arbeitssuchende Personen: 40 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
  • Während des fünfjährigen Förderzeitraumes vo 01.02.2019-31.12.2023 kann eine Maximalsumme von 2.500,00 EUR (auch für mehrere Kurse) in Anspruch genommen werden.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung, also zur Entgegennahme von Förderungen von über 100 % der selbst getragenen Kurskosten, führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.

Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum bzw. das Kursende) gestellt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende