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2014-01-11 14:03:00
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge Tirol
Tirol
  • Absolvierung einer Lehr- oder Fachkräfteausbildung durch einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten für die Dauer des Lehrverhältnisses
  • Berufsausbildungen nach § 30 BAG (in Ausbildungseinrichtungen) und § 8b BAG (vormals „Integrative Berufsausbildung“)
  • Lehrlinge (mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes)
  • bzw. deren gesetzliche VertreterInnen
  • aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes
  • bestimmte Haushaltseinkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden (z. B. 1.900,00 EUr für einen Einpersonenhaushalt, 2.700,00 EUR für eine Zweipersonenhaushalt, 2.900,00 EUR für einen Dreipersonenhaushalt, zuzüglich einem Steigerungsbetrag von 200,00 EUR für jede weitere Person)
  • ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol

Die Förderung beträgt einheitlich 100,00 EUR pro Monat.

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Kontakt:
Renate Seitner
Tel.: 0512/508-7877
Internet: http://www.tirol.gv.at

Ansuchen für das 1. Lehrjahr (Erstantrag) sind spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung online einzureichen, Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres.

Für jedes Lehrjahr ist gesondert anzusuchen.

Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Für später eingehende Ansuchen wird ab dem Zeitpunkt des Einlangens im Amt der Tiroler Landesregierung eine Förderung gewährt.

Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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