Ansuchen für das 1. Lehrjahr (Erstantrag) sind spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung online einzureichen, Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres.
Für jedes Lehrjahr ist gesondert anzusuchen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Für später eingehende Ansuchen wird ab dem Zeitpunkt des Einlangens im Amt der Tiroler Landesregierung eine Förderung gewährt.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.