Teilnahme von Lehrlingen mit einem aufrechten Lehrverhältnis an einem Kärntner Betriebsstandort an einer Ausbildungsmaßnahme bei einer vom Land Kärnten anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte (sh. http://www.knt.gv.at/).
KMU´s mit Betriebsstandort in Kärnten, die für ihre Lehrlinge Ausbildungsangebote von anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten in Kärnten in Anspruch nehmen
Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 11 - Arbeitsmarkt und WohnbauMießtaler Straße 19020 KlagenfurtTel.: 050 536-31102Fax: 050 536-31100E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind frühestens am 01.01. und längstens bis 30.06. des Folgejahres einzubringen.