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2014-03-12 13:25:00
Förderung der Ausbildung in anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten Ktn
Kärnten

Teilnahme von Lehrlingen mit einem aufrechten Lehrverhältnis an einem Kärntner Betriebsstandort an einer Ausbildungsmaßnahme bei einer vom Land Kärnten anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte (sh. http://www.knt.gv.at/).

KMU´s mit Betriebsstandort in Kärnten, die für ihre Lehrlinge Ausbildungsangebote von anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten in Kärnten in Anspruch nehmen

  • Die zwischenbetriebliche Lehrwerkstätte, in die der Lehrling entsendet wird, muss als förderungswürdige Lehrwerkstätte gemäß der Rahmenrichtlinie zum K-AWFG anerkannt sein (sh. http://www.knt.gv.at/)
  • Die Ausbildung der Lehrlinge muss nach dem jeweils geltenden Berufsbild erfolgen.
  • Zusätzliche technische Einrichtungen müssen in der zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte vorhanden sein.
  • Der entsendende Betrieb hat Kosten von zumindest 500,00 EUR pro Monat zu tragen.
  • Pauschalbetrages in Höhe von 250,00 EUR je Kalendermonat, den der Lehrling ausschließlich in der zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte verbringt.
  • Die Förderung für die Ausbildung in der zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte wird für jenen Zeitraum gewährt, die der Lehrling tatsächlich in der zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte verbringt. Ist dies nicht der jeweilige gesamte Kalendermonat, so erfolgt die Förderung für den betreffenden Monat aliquot.
  • Wenn bei Lehrausbildungsprogrammen die gesamten Kurskosten von den DienstgeberInnen oder von Dritten getragen werden, können für die mit der Maßnahme verbundenen Abwesenheitstage und den mit dem Kurs verbundenen sonstigen Aufwand eine Förderung iHv 100,00 EUR je Lehrling beantragt werden, wenn diese Kursmaßnahme einen Mindestumfang von 30 Unterrichtseinheiten (UE) aufweist und die Kursteilnahme während der Arbeitszeit an zumindest vier Arbeitstagen erfolgt

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind frühestens am 01.01. und längstens bis 30.06. des Folgejahres einzubringen.

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