Unterbringung und Verpflegung in einem für die SchülerInnen der Berufsschule bestimmten Schülerheim/Internat, oder in einem anderen Quartier, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen.
Die Erreichbarkeit der Fachberufsschule vom Wohnort des Lehrlings als Tagespendler ist nicht zumutbar und daher die Unterbringung im Schülerheim/Internat/sonstigem Quartier notwendig.
Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 11 - Arbeitsmarkt und WohnbauMießtaler Straße 19020 KlagenfurtTel.: 050 536-31102Fax: 050 536-31100E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind frühestens am 01.01. und längstens bis 30.06. des Folgejahres einzubringen.