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Förderung von Bildungsträgern der beruflichen Weiterbildung sowie Bildungs- und Berufsberatung Ktn
Kärnten

Investive Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von flächendeckenden Weiterbildungseinrichtungen in ganz Kärnten unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raumes und der Regionen.

Vom Land Kärnten anerkannte Bildungsträger, Bildungs- und Berufsberatungseinrichtungen mit Sitz in Kärnten, die im Interesse der berufsbegleitenden Weiterbildung flächendeckend in Kärnten Weiterbildungs- und/oder Beratungseinrichtungen betreiben und damit auch einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Regionen leisten

Nach Behandlung durch den ANF ist die Bewilligung durch das jeweils zuständige Mitglied der Kärntner Landesregierung notwendig.

  • Basis der Förderung sind die tatsächlichen nachgewiesenen Investitionskosten.
  • Andere Förderungen (EU, Bund etc.) sind vorrangig zu beantragen.
  • Die Förderungshöhe beträgt bis zu 20 % der nachgewiesenen Investitionskosten.

Anträge zur Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Investition auf Basis des Echtkostenprinzips und Vorlage der Originalbelege.

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