Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation (Umschulung):
BezieherInnen von Umschulungsgeld, für welche die Pensionsversicherung mit Bescheid festgestellt hat, dass ein Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG besteht.
Die/der AntragstellerIn bezieht Umschulungsgeld.
Das AMS übernimmt bis zu 100 % der für die Dauer der beruflichen Rehabilitation mit Belegen nachgewiesenen Kosten.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder persönlich beim zuständigen AMS.