- ASVG-Beschäftigte
- Neue Selbstständige mit Versicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz
- geringfügig Beschäftigte (sofern keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden)
Nicht geförderten werden selbstständig Erwerbstätige, Beschäftigte in von AMS beauftragten Integrations-Maßnahmen (z. B. Transit-Arbeitskräfte), BeamtInnen, Studierende, SchülerInnen sowie PensionistInnen, Personen in Elternkarenz, Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz (Hier gibt es das Bildungskonto für alle)