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NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm NÖ Lehre PLUS
Niederösterreich

Qualifikationsmaßnahmen für betriebliche Lehrlinge parallel zur praktischen und theoretischen Ausbildung, die der berufsbezogenen Weiterbildung dienen.
Förderwürdige Bereiche sind u. a.:

  • Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung
  • berufsbezogene Sprachkurse
  • parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
  • Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

Lehrlinge und Auszubildende mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)

  • Puncto Staatsbürgerschaft:
    • a) österreichische StaatsbürgerInnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
    • b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
    • c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NA
    • d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden: z. B. CERT NÖ bzw. Ö CERT
  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  • Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

Qualifizierungsförderung

80 % der Kurskosten

Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,00 EUR Förderung in Anspruch genommen werden.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at

Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen und muss bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende