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2014-03-12 14:16:00
NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm NÖ Lehre PLUS
Niederösterreich

Qualifikationsmaßnahmen für betriebliche Lehrlinge parallel zur praktischen und theoretischen Ausbildung, die der berufsbezogenen Weiterbildung dienen.
Förderwürdige Bereiche sind u. a.:

  • Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung (z. B. Technische IT wie Programmierung, IT-Security, Netzwerktechnik etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen. Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Kon--struktionstechnik, betriebswirtschaftliche Weiterbildungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.
  • berufsbezogene Sprachkurse
  • parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
  • Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

Berechtigter Personenkreis:

  • österreichische StaatsbürgerInnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind.
    Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist.
    Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel: “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
    österreichischen StaatsbürgerInnen sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten

Lehrlinge und Auszubildende mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)

  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden: z. B. CERT NÖ bzw. Ö CERT oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  • Die Maßnahme muss mit einer Prüfung, die durch ein Zeugnis bzw. Zertifikat belegt werden kann, abschließen.
  • Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

Qualifizierungsförderung

80 % der Kurskosten

Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,00 EUR Förderung in Anspruch genommen werden.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noe.gv.at

Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen und muss bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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