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2014-03-12 14:16:00
NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm NÖ Weiterbildungsscheck
Niederösterreich
  • Berufsbezogene Aus- und Weiterbildung mit besonderem Gewicht auf Beschäftigungsgruppen ohne formalen Berufsabschluss. Mit dem „NÖ Weiterbildungsscheck" soll aufbauend auf einer Bildungsplanung die Beteiligung am berufsbezogenen Lernen bedarfsgerecht unterstützt werden.
  • Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
  • ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind
  • ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z. B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
  • Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z. B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu unter: www.bildungsberatung-noe.at
  • Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
  • Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme während der aufrechten Elternkarenz zu absolvieren. Ein Eintritt in die Erwerbstätigkeit ist jederzeit möglich.
  • Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
  • Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

Qualifizierungsförderung

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal 3.000,00 EUR begrenzt.
  • Die/der FörderwerberIn hat jeweils einen Selbstbehalt von 10 % und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen.
  • Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 3.000,00 EUR Förderung in Anspruch genommen werden.
  • Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des „NÖ Weiterbildungsschecks“) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noe.gv.at

Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen und muss bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen.

Die Verrechnung der geförderten Kurskosten erfolgt zwischen dem Land Niederösterreich und der Bildungseinrichtung.
Die Förderung wird nach Bestätigung eines positiven Abschlusses oder der Teilnahme direkt an die Bildungseinrichtung überwiesen.

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