id
date time
2014-03-12 10:46:00
Innovative Skills-Programm für KMU OÖ
Oberösterreich
  • Überbetrieblich verwertbare berufliche Weiterbildung (Kurse, Schulungen, firmeninterne Trainings oder Onlineschulungen)
  • Ausbildungen insbesondere in diesen Bereichen:
    • Prozessmodernisierung, Innovationsmanagement und Projektmanagement u. a. in digitalen & technologischen Projekten, Industrie 4.0
    • Soziale, rechtliche und organisatorische Kompetenzen im Digitalisierungsprozess
    • Export- und Technologiemaßnahmen
    • Digitale Mitarbeiter- und Personalführung in den Bereichen Einsatz von elektronischen Personalplattformen, Kommunikationsplattformen, digitale
      Personalstrategien und Mitarbeitergewinnung (E-Recruiting)
    • Berufsorientierte Sprachkurse, die für die Ausführung der innovativen und/oder managementorientierten Tätigkeit erforderlich sind (Business English,
      tätigkeitsspezifisches Englisch z. B. IT-Security, Export, Personalführung)
    • Weiterbildungen im Themenbereich Nachhaltigkei
  • Förderbare Kosten: Kurskosten, Prüfungsgebühren sowie Fahrtkosten von TrainerInnen
  • Nicht förderbar sind: Fahrtkosten von KursteilnehmerInnen, Nächtigungskosten, Verpflegungskosten, Literaturkosten, Versandgebühren, Kosten für Wiederholungsprüfungen
  • Klein- und Mittelbetriebe (KMU) mit Betriebssätte in OÖ mit weniger als 250 Beschäftigten, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und in die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren.
  • Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt oder karenziert sind (mit Ausnahme der Bildungskarenz) und folgender Zielgruppe angehören:
    • Männer unter 45 Jahre (zu Kursbeginn) mit einer Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss
    • Frauen unter 45 Jahre (zu Kursbeginn) mit höherer Ausbildung (z.B. Matura, Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenes Studium etc.)
    • Alle Personen in Weiterbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt
  • Nicht förderbar sind:
    • Arbeitskräfte in definitiv gestellten Dienstverhältnissen
    • geringfügig Beschäftigte
    • auf Basis eines Werkvertrages Beschäftigte
    • freie DienstnehmerInnen
    • Lehrlinge
    • selbständig Erwerbstätige unabhängig vom Bestehen einer Gewerbeberechtigung
    • GeschäftsführerInnen, Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft, sowie leitende Angestellte in Betrieben mit anderer Rechtsform, sofern diesen Personen dauernd maßgeblicher Einfluss auf die Führung des Unternehmens zukommt und für die deshalb keine Arbeiterkammerumlage zu entrichten ist
  • 75 %ige Anwesenheit in der Weiterbildungsmaßnahme
  • Die Kurskosten pro Kurs und TeilnehmerIn müssen mindestens 250,00 EUR (exkl. MwSt.) betragen.

Qualifzierungsförderung

  • 50 % der Weiterbildungskosten bis zu max. 5.000,00 EUR pro Person
  • 10 % zusätzliche Förderung für Weiterbildung von ArbeitnehmernInnen mit Behinderung (Grad von mindestens 50 %)

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-151 21
Fax: 0732/7720-21 17 85
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at
Kontakt:
Martin Hartl
Tel.: 0732/7720-151 32

Die Antragstellung hat VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu erfolgen.
Erforderliche Nachweise und Bestätigungen sind bis spätestens drei Monate nach Kursende nachzureichen.

 

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose
ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft - Logo Wirtschaftskammer Österrreich - Logo