Niederösterreichische Unternehmen mit aktiver Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer NÖ
Berechtigt zum Einlösen des WK-Bildungsschecks sind bei Einzelunternehmen FirmeninhaberInnen sowie mittägige PartnerInnen und Kinder, bei Gesellschaften GesellschafterInnen, GeschäftsführerInnen, ProkuristInnen sowie im Firmenbuch eingetragene Personen.