- Absolvierung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen:
- Bei Einzelunternehmen die/der InhaberIn
- mittätige PartnerInnen und Kinder
- Bei Gesellschaften sind das folgende Personen:
- persönlich haftende GesellschafterInnen
- gewerberechtliche GeschäftsführerInnen
- handelsrechtliche GeschäftsführerInnen
- Prokuristen/Prokuristnnen
- GesellschafterInnen
- alle Personen, die im Firmenbuch eingetragen sind
- Der WK-Bildungsscheck kann beim Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung in allen WIFI’s in Österreich als auch im Rahmen der WIFI UnternehmerInnen-Akademie oder des WIFI-Management Forums eingelöst werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Somit können die WK-Bildungsschecks auch "angespart" werden. Damit ist es möglich, entweder jährlich 100,00 EUR für die eigene Weiterbildung als UnternehmerIn zu nutzen oder zu warten und dann bis zu maximal 300,00 EUR auf einmal einzulösen.
WK-Bildungsscheck Tourismus
Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren MitarbeiterInnen werden mit einem Guthaben von 200,00 EUR für Veranstaltungen des WIFI NÖ aus dem Bereich Tourismus, ausgenommen HACCP-Kurse und Kurse zur Allergenkennzeichnung, durch die Fachgruppe unterstützt. Dieser Scheck ist mit dem WK-Bildungsscheck kombinierbar und ein Jahr gültig.
Der WK-Bildungsscheck wird jedes Jahr im Juni an alle aktiven Mitglieder der Wirtschaftskammer Niederösterreich per E-Mail versendet.