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Förderungen für UnternehmerInnen mit Behinderung – Hilfe zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Bei der Begründung einer den Lebensunterhalt sichernden selbstständigen Erwerbstätigkeit können UnternehmerInnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % Zuschüsse erhalten.

UnternehmerInnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der/des Behinderten
  • Vorliegen der für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes der/des Behinderten und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen

Zuschuss

  • 50 % der getätigten Ausgaben in der Gründungsphase
  • Maximale Zuschusshöhe ist mit der 100-fachen Ausgleichstaxe begrenzt
  • Eine Entscheidung über die konkrete Höhe der Förderung ist erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich.

Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at

Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.

Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0

Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, Personen mit Behinderung