Berufliche Aus- und Weiterbildung für beschäftigte WienerInnen:
Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit werden nur gefördert, wenn die/der AnstragstellerIn bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt ist und ein unmittelbarer Bezug zur Tätigkeit besteht bzw. wenn es sich um ein gesetzlich geregeltes Curriculum handelt.
Hinweis: Nicht gefördert werden beispielsweise Kosten für Fahren, Aufenthalt und Verpflegung, Anmelde- und Einschreibgebühren, Hobby- und Freizeitkurse, Bücher, Skripten, staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse. Auch Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen, werden nicht gefördert. Selbiges gilt für Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.