Berufliche Aus- und Weiterbildung für beschäftigte und arbeitslose WienerInnen ohne Einkommensgrenze:
- Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für die berufliche Aus- und Weiterbildung
- weiteren (zweiten) Lehrabschlusses, Berufsreifeprüfung und Matura im zweiten Bildungsweg (Beschäftigte)
- Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit werden nur gefördert, wenn die/der AnstragstellerIn bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich tätig ist, ein direkter Bezug zur Tätigkeit besteht und die Ausbildung auf gesetzlich geregelten Lehrplänen basiert.
- Gebühren für Bescheide für Anerkennung, Gleichhaltung, Nostrifikation und Nostrifizierung von ausländischen Bildungsabschlüssen und damit in Zusammenhang stehenden Kosten für beeidete Übersetzungen.
- Förderungen für Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit gibt es nur, wenn...
- die/der AntragstellerIn zu Kurs-Beginn schon in diesem Bereich tätig ist
- ein direkter Bezug zu ihrer Tätigkeit besteht
- die Ausbildung auf gesetzlich geregelten Lehrplänen basiert.
Hinweis: Nicht gefördert werden beispielsweise Kosten für Fahren, Aufenthalt und Verpflegung, Anmelde- und Einschreibgebühren, Hobby- und Freizeitkurse, Bücher, Skripten, staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse. Auch Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen, werden nicht gefördert. Selbiges gilt für Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind. Auch einzelne Ausbildungsabschnitte oder Semester sind von einer Förderung ausgenommen.