Marktüblicher Kurskosten werden zu 100 % ersetzt, wenn 75 % der Unterrichtseinheiten absolviert wurden.
Bei vorzeitigem Abbruch des Vorbereitungskurses und wenn bis dahin weniger als 75 % der Unterrichtseinheiten absolviert wurden, kann das Kursinstitut dem waff nur die aliquoten Kosten der tatsächlich konsumierten Kurseinheiten verrechnen.