Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
ACHTUNG: Wann müssen Sie selbst keinen Antrag stellen?
- Mit der Mehrzahl der Schülerheime für BerufsschülerInnen in Österreich wurden Vereinbarungen abgeschlossen, die den Schülerheimen eine direkte Abrechnung der Aufenthalte mit dem Fördergeber ermöglichen.
- Diese Schülerheime stellen Ihnen als Lehrberechtigte in der Regel keine Rechnung aus.
- Da die Direktverrechnung der Internatskosten mit dem Bund nur eine Abkürzung der Zahlungsflüsse darstellt, bleibt sie eine Förderung zu Ihren Gunsten, die von uns in die Transparenzdatenbank einzutragen ist.
- Wenn Ihnen ein Schülerheim oder ein anderer Unterkunftgeber eine Rechnung sendet, gilt für Sie die vorab stehende Informationen zur Antragstellung.