Individuelle/s Coaching, Gespräche, Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungen bei Herausforderungen im Ausbildungsalltag, z. B.:
- Probleme in der Ausbildung bzw. Konflikte am Arbeitsplatz/im Betrieb
- private/persönliche Probleme, welche die Arbeit negativ beeinflussen
- Lernprobleme (Lehrabschlussprüfung)
- persönliche Stärken herausfinden und entwickeln usw.
Das Lehrlingscoaching zielt in erster Linie darauf ab, durch eine frühzeitige begleitende Unterstützung von Lehrlingen und Ausbildungsbetrieben die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses zu verhindern. Bei Lehrlingen soll die Lösungskompetenz bei Herausforderungen erhöht werden, im Bedarfsfall wird eine Stabilisierungshilfe angeboten.
Ein Monat nach dem Coaching erfolgt eine Nachbetreuung seitens der Coaches, um sich über Erfolge und Umsetzung zu informieren. Danach kann das Coaching gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Das Angebot richtet sich an Lehrlinge, ist schnell, lokal und kostenfrei verfügbar. Eine thematische Einschränkung besteht nicht.
- Lehrlinge im privaten und öffentlichen Sektor, die in der Ausbildung, in der Berufsschule oder mit den Eltern Probleme haben
- Lehrlinge, deren Ausbildung in einem aufrechten Lehrverhältnis bzw. Lehrabschluss aufgrund persönlicher, sozialer oder anderer Probleme gefährdet ist
- Jugendliche, deren Lehrverhältnis vor nicht mehr als sechs Monaten durch Lehrabbruch oder Ablauf der regulären Lehrzeit gelöst/beendet wurde.
Hinweis: Lehrlinge in einer überbetrieblichen Lehrausbildung oder nach §8b 2 BAG (Teilqualifikation) können zwar ein Erstgespräch führen nicht jedoch ein Coaching in Anspruch nehmen.
- der Lehrling ist in einem aufrechten Lehrverhältnis in einem Lehrbetrieb (auch Klein- und Kleinstbetriebe) im privaten oder öffentlichen Sektor (keine AMS-Maßnahme)
- hat sein Lehrverhältnis vor nicht mehr als sechs Monaten durch Lehrabbruch oder Ablauf der regulären Lehrzeit beendet
- hat noch keine Lehrabschlussprüfung gemacht, obwohl die Lehrzeit schon vorbei ist
- Hinweis: Lehrlinge in einer überbetrieblichen Lehrausbildung oder nach §8b 2 BAG (Teilqualifikation) können zwar ein Erstgespräch führen nicht jedoch ein Coaching in Anspruch nehmen.
Die Förderung besteht in Beratungs- und Coachingleistungen, die den Lehrlingen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die Beratung erfolgt in Form von Einzelcoachings.
Bei besonderem Bedarf können Lehrlinge eine darüber hinausgehende längerfristige Begleitung beantragen ("Case Management").
Zudem gibt es ca. einen Monat nach Beendigung des Coaching das Angebot für eine Nachbetreuung durch den jeweiligen Coach zur Erfolgskontrolle und gegebenenfalls Wiederaufnahme des Coaching.
Hierbei handelt es sich um eine Initiative des Bundes und der Sozialpartner.
Förderungsträger:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen und der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at und www.lehrlingscoaching.at (mit kostenloser elektronischer Anmeldemöglichkeit für einen Beratungstermin)
kostenlose Beratungstermine nach Vereinbarung