Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen umfassen
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z. B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).
Die Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)Internet: http://www.ams.atRegionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.