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2014-03-12 19:26:00
Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge Bgld
Burgenland

Zusätzliche Wohnkosten, die dem Lehrling durch eine Unterbringung am Lehrort (Heimplatz bzw. Privatquartier) entstehen, wenn ein Pendeln vom Hauptwohnsitz zum Lehrort nicht zumutbar ist.

Eltern bzw. unterhaltsverpflichteter oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Burgenland, deren Lehrplatz soweit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind

  • Die/der AntragstellerIn (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt) hat seinen Hauptwohnsitz im Burgenland.
  • Durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der AntragstellerInnen in Höhe von max. 3.697,00 EUR
    • Bei Alleinerzieher- bzw. AlleinverdienerInnen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jede Person, für die die/der AntragstellerIn zu sorgen hat
    • Bei bestehenden Ehen oder Lebensgemeinschaften, in denen beide Partner Einkommen im Sinne des § 2 EStG erzielen, beträgt die Einkommensgrenze 160 % des oben genannten Betrages. (=5.914,00 EUR)

Wohnkostenzuschuss

  • monatlich bis zu 227,00 EUR im 1. Lehrjahr
  • monatlich bis zu 182,00 EUR im 2. Lehrjahr
  • monatlich bis zu 137,00 EUR ab dem 3. Lehrjahr

Es werden maximal die oben genannten Beträge gefördert, jedoch nicht mehr, als tatsächlich für den Wohnaufwand entstanden sind.

Es können maximal vier Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine "Lehre mit Matura".

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600-1060 (Info-Hotline)
Fax: 057 600-2533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.burgenland.at
Kontakt:
Sabine Kremser
Tel.: 057 600-2611

Die Antragstellung kann während des aktuellen Lehrjahres, längstens jedoch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses Lehrjahres, erfolgen. Für jedes Lehrjahr ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.

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