- monatlich bis zu 227,00 EUR im 1. Lehrjahr
- monatlich bis zu 182,00 EUR im 2. Lehrjahr
- monatlich bis zu 137,00 EUR ab dem 3. Lehrjahr
Es werden maximal die oben genannten Beträge gefördert, jedoch nicht mehr, als tatsächlich für den Wohnaufwand entstanden sind.
Es können maximal vier Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine "Lehre mit Matura".