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Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge Bgld
Burgenland

Zusätzliche Wohnkosten, die dem Lehrling durch eine Unterbringung am Lehrort (Heimplatz bzw. Privatquartier) entstehen, wenn ein Pendeln vom Hauptwohnsitz zum Lehrort nicht zumutbar ist.

Eltern bzw. unterhaltsverpflichteter oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Burgenland, deren Lehrplatz soweit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind

  • Der Lehrplatz ist so weit vom Hauptwohnsitz entfernt, dass der Lehrling auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen ist, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
  • Die/der AntragstellerIn (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt) hat seinen Hauptwohnsitz im Burgenland.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen bei der/beim AlleinverdienerIn darf 3.028,00 EUR (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.844,00 EUR nicht übersteigen.

Wohnkostenzuschuss

Über die Höhe der Förderung wird im Einzelfalll entschieden.

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt'
Kontakt:
Sabine Kremser
Tel.: 057 600-2611
Sabine Gassner
Tel.: 057 600-2076
Fax: 057 600-2533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.burgenland.at

Der Antrag auf Wohnkostenzuschuss im 1. Lehrjahr kann innerhalb des gesamten Lehrjahres gestellt werden (Zuschuss für 12 Monate), ab dem zweiten Lehrjahr ist der Antrag spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.

Bei späterer Einbringung der Anträge werden Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende