Aus- und Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte:
Fachkräfte-/Lehrausbildungen für Zeitarbeitskräfte:
Überbrückungsgeld für Zeitarbeitskräfte:
Einarbeitungsbeihilfe für Zeitarbeitskräfte:
Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Sitz im In- oder Ausland (Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz), die ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds nach § 22d AÜG (SO-Beiträge) vollständig und pünktlich einbezahlt haben.
Aus- und Weiterbildung:
Fachkräfte-/Lehrausbildungen:
Überbrückungsgeld:
Einarbeitungsbeihilfe:
Finanziert wird der SWF aus Mitteln der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen Österreichs und der öffentlichen Hand. Geleitet wird der SWF wird von Vertretern der Gewerkschaften und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister der WKÖ. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).
SWF-Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreichs Altmannsdorfer Straße 89/3/91120 WienTel.: 01/890 90 84-0E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: www.swf-akue.atKontakt:SWF-ServicebüroTel.: 01/890 90 84-10 bzw. -20, -25, -30E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.