Die zam-Stiftung ist als duales Ausbildungsmodell angelegt und ermöglicht somit einerseits die praktische Einarbeitung im Unternehmen und andererseits theoretische Ausbildungen, maßgeschneidert auf den zukünftigen Arbeitsplatz bzw. die betrieblichen Anforderungen.
Sie zielt ab auf die Rekrutierung und Qualifizierung von neuen, weiblichen Mitarbeiterinnen durch steirische Unternehmen mit Personalbedarf für konkrete Arbeitsplätze z. B. durch Aufschulungen, Qualifizierungen, Fachausbildungen mit Lehrabschluss und Modellausbildungen bis maximal 27 Monate je nach Ausbildungsart an 11 Standorten.
Ablauf:
Information und Beratung und ausbildungsspezifische Umsetzung beruflicher Veränderungswünsche:
- Workshops zur Berufs- und Ausbildungsplanung
- persönliche Fähigkeiten sichtbar machen
- Trends und Jobs am Arbeitsmarkt
- Professionelles Bewerben
- Erweitern von Computerkenntnissen
- Wiedereinstiegsplanung
- Know-how Aufbau
- Technische Workshops
- Praktika in Unternehmen
Einstieg in zukunftsorientierte Ausbildungen, die gemeinsam mit steirischen Unternehmen mit Personalbedarf entwickelt werden:
Ausbildungsvarianten im Stiftungsmodell:
- massgeschneiderte Ausbildungen für Unternehmen mit offenen Stellen
- Fachausbildung mit Lehrabschluss
- Modellausbildung (Auswahl November 2017):
- z.B. zam-Leibnitz: BuchhalterIn (Finanz- und RechnungswesenassistentIn) mit Lehrabschlussprüfung zur Bürokauffrau und integriertem Buchhaltungs-Diplom: theoretische Ausbildung bei externen Ausbildungseinrichtungen und Betriebspraktika
- zam-Bruck/Mürzzuschlag: Fit für den Handel
- zam Voitsberg: Gesundheit und Soziales
- Weitere aktuelle Ausbildungsangebote in anderen steirischen Regionen/Bezirken (Auswahl):
- Fachkurs für den Bereich Tourismus/Gastronomie (Leibnitz)
- Ausbildung zur Pflegeassistenz bzw. FachsozialbetreuerIn (Bruck/Mürzzuschlag)
- Ausbildung zur BerufskraftfahrerIn (Bruck/Mürzzuschlag)
- Beim AMS Steiermarkt vorgemerte arbeitslose Frauen ab 18, die aus anderen Berufsfeldern kommen oder Wiedereinsteigerinnen sind, die (persönlichen) Voraussetzungen für eine entsprechende Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung mitbringen
z. B. Modellausbildung zam-Leibnitz BuchhalterIn (Finanz- und RechnungswesenassistentIn)
mit abgebrochener Ausbildung im Bürobereich: Frauen mit- Handelsschulabschluss und ungünstigen Berufsaussichten
- Berufserfahrung im Bürobereich
- Umschulungsbedarf und Berufserfahrung in einem für die a.o. LAP anrechenbaren Berufsbereich
- Interesse an einer weiterführenden Ausbildung zur Buchhalterin
- Steirische Betriebe (größenunabhängig), die offene Stellen durch eine arbeitsplatzgenaue Ausbildung besetzen möchten bzw. einen Fachkräftemangel im entsprechenden Bereich haben, und bereit sind, im Rahmen der zam-Stiftung Frauen im (Lehr)Beruf auszubilden und diese danach in ein vollversichertes Dienstverhältnis zu übernehmen
- Wohnsitz der Teilnehmerinn in der Steiermark
- Auswahl und Genehmigung der Teilnehmerin durch das AMS
- Abschluss der Regelschulbildung liegt mindestens zwei Jahre zurück (im Individualfall nach Rücksprache mit und Genehmigung der RGS sind Ausnahmen möglich)
- der Abschluss eines Studiums liegt mindestens ein Jahr zurück (im Individualfall sind nach Rücksprache und Genehmigung der RGS Ausnahmen möglich)
- Für Lehrausbildungen gilt:
- Frauen ab 18 ohne bzw. ohne verwertbare Berufsausbildung
- Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen: Der § 34a des Berufsausbildungsgesetzes legt bei erfolgreichem Abschluss einer berufsbildenden (mind. dreijährigen) mittleren oder höheren Schule dieselben Rechtswirkungen wie bei Ablegung der Lehrabschlussprüfung in einem facheinschlägigen Lehrberuf fest. Somit sind zum Beispiel keine Stiftungen Bürokauffrau LAP für HAK/Hasch-Absolventinnen oder keine Stiftungen für Köchin/Restaurantkauffrau LAP für Absolventinnen der Tourismusschulen möglich.
- Die Teilnahme ist freiwillig und es ist ein großes Maß an Eigeninitiative vorhanden.
- Im Rahmen der Angebote der Regionalstellen der zam-Steiermark GmbH wurde ein maßgeschneiderter Bildungsplan mit der Teilnehmerin und einem Ausbildungsunternehmen entwickelt.
- Die Teilnehmerin hat einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen.
- Interesse und die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Ausbildung und anschließende Berufsausübung im entsprechenden Beruf(sbereich)
- Bereitschaft des Unternehmens, gemeinsam mit dem AMS Steiermark rekrutierte künftige Mitarbeiterinnen nach Ausbildung im Rahmen einer Stiftungseinrichtung gemäß §18(6) AlVG in ihrem Unternehmen zu beschäftigen.
- Beteiligung des Unternehmens an den Maßnahmenkosten: Das teilnehmende Unternehmen bezahlt pro Teilnehmerin einen einmaligen Aufnahmebeitrag von 420,00 EUR und monatlich einen Beitrag von 420,00 EUR für die Dauer der Stiftungsteilnahme.
- Ausbildung muss durchschnittlich mindestens 25 Wochenstunden umfassen.
- Es muss sich eindeutig um ein Ausbildungsverhältnis handeln, arbeitsvertragsähnliche Bestandteile (z. B. Überstunden) dürfen nicht vereinbart bzw. praktiziert werden.
- Die Stiftungsordnung ist integrierter Bestandteil der Ausbildungsvereinbarung, die von der
Teilnehmerin unterzeichnet wird. - Die Teilnehmerin darf beim Ausbildungsunternehmen innerhalb der letzten drei Monate nicht vollversichert beschäftigt gewesen sein.
- Eine Beschäftigung im geringfügigen Ausmaß oder auf Honorarbasis im maximalen Ausmaß der Geringfügigkeitsgrenze im zukünftigen Ausbildungsbetrieb hindert nicht daran, in eine Stiftungsausbildung einzusteigen. Spätestens mit Beginn der Stiftung muss jedoch die geringfügige Beschäftigung gelöst sein.
- Eine Beschäftigung im geringfügigen Ausmaß oder auf Honorarbasis in einem anderen Unternehmen ist möglich.
Qualifizierungsförderung
Teilnehmerin erhält während der Ausbildung
- einen monatlichen finanziellen Zuschuss aus der zam-Stiftung. Diese beträgt vom 1. bis zum 6. Monat der Ausbildung im Rahmen der zam-Stiftung 100,00 EUR/Monat, ab dem 7. Monat 200,00 EUR/Monat. Bei Abbruch
der Ausbildung erfolgt eine aliquote Auszahlung bzw. bei bereits ausbezahlten Zuwendungen ist die Teilnehmerin verpflichtet, den aliquoten Anteil zurückzuzahlen. - sowie Schulungsarbeitslosengeld des AMS und ist für die Dauer der Stiftung über das AMS versichert.
Unternehmen
- kommt für die einmalige Einschreibgebühr von 420,00 EUR
- sowie einen monatlichen Stiftungsbeitrag von 420,00 EUR/Teilnehmerin auf.
- Es fallen keine Lohn- und Lohnnebenkosten an, keine Sonderzahlungen und die Stiftungsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Es handelt sich um ein Projekt im Auftrag des Arbeitsmarktservice Steiermark und des Landes Steiermark
Arbeitsmarktservice Steiermark
Internet: http://www.ams.at/stmk
Regionale Geschäftsstellen des AMS Steiermark sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/stmk/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/Adressen
Abwicklung:
ZAM-Zentren für Ausbildungs-Management
Nähere Information in den einzelnen Regionen
ZAM-Stiftung (Leitung)
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg
Tel.: 03577/758-170
Fax: 03577/758-174
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.zam-stiftung.at
Kontakt:
Elisabeth Auffinger
Tel.: 03577/758-170
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nähere Informationen sind bei der ZAM Steiermark GmbH / ZAM-Stiftung bzw. der zuständigen regionalen ZAM-Zentren