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Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Teilqualifizierungen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Fördermaßnahmen für Ausbildungsverhältnisse nach §8b (2) BAG nur für Ausbildungsverträge, die vor dem 01.01.2016 begonnen haben. Ausbildungsverhältnisse nach §8b (2) BAG ab 01.01.2016 werden wie Lehrverhältnisse gefördert.

Ausbildungsverhältnisse nach § 8b (2) BAG, für die aufgezählten und spezifizierten Förderarten:

  • Basisförderung: die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr; die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ausbildungsverbünde): freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen; berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge.
  • Weiterbildung der AusbilderInnen: Maßnahmen die der Weiterbildung der AusbilderInnen dienen.
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund).

Für andere als die angeführten Förderarten bzw. deren Unterarten kann unter diesem Titel keine Förderung beantragt werden.

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen
  • Basisförderung:
    • das Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008
    • das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder
    • Lehrabschlussprüfung (bis maximal zehn Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen:
    • die Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen
    • der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
    • aufrechtes Lehrverhältnis
    • die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Weiterbildung der Ausbilder:
    • Vorhandene Ausbilderqualifikation
    • der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten.
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten:
    • Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen
    • Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
    • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis ein Jahr nach Lehrzeitende
    • Vorlage einer Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigung sowie einer inhaltlichen Beschreibung
    • Vorlage eines Ausbildungsvertrages nach § 8b (2) BAG
    • Überweisung kann nur auf ein inländisches Konto des antragstellenden Lehrberechtigten erfolgen.
    • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30,00 EUR.
  • Basisförderung: für jedes abgeschlossene Lehrjahr drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen; bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet; sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu dem Referenzwert (1) lt. Richtlinie ausschlaggebend.
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: 75 % der Kurskosten exkl. Mehrwertsteuer bis maximal 2.000,00 EUR pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb
  • Weiterbildung der Ausbilder: 75 % der Kurskosten exkl. Mehrwertsteuer bis maximal 1.000,00 EUR pro AusbilderIn und Kalenderjahr
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (z. B. Kurse, Nachhilfen): 100 % der Kurskosten exkl. Mehrwertsteuer bis maximal 2.000,00 EUR pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode

Förderungsträger:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme zu stellen.

Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende