bei einem monatlichen Bruttoeinkommen
- bis 1.500,00 EUR: 80 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- bis 2.000,00 EUR: 60 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- bis 3.000,00 EUR: 40 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- bis 4.000,00 EUR: 20 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können maximal 2.500,00 EUR als Förderung in Anspruch genommen werden. Nicht verbrauchte Guthaben können in dieser Zeit für weitere Bildungsmaßnahmen mitgenommen werden.
Erhält die/der AntragstellerIn bereits einen Zuschuss zu den Kurskosten durch den/die ArbeitgeberIn oder andere Förderstellen, wird die Differenz auf die Gesamtkosten refundiert.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.