Ausbildung zur Heimhilfe im 2. Bildungsweg
Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2015 bis 31.08.2018)
Mitglieder der AK NÖ, die im 2. Bildungsweg eine Ausbildung zur Heimhilfe absolviert haben.
Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren! Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird.
- AKNÖ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- die Ausbildung wird im 2. Bildungsweg absolviert.
D. h. es liegt eine zumindest einjährige Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn vor. Folgendes ist hierbei zu beachten: - Lehrzeiten werden angerechnet
- Zeiten von Ferialarbeit alleine sind nicht ausreichend
- Förderfähig sind nur selbst (privat) getragene Kosten
- die Ausbildung wird bis spätestens 31.08.2018 abgeschlossen
- Kurskosten waren selbst zu tragen
50 % der förderfähigen Ausbildungskosten bis zu maximal 500,00 EUR nach Kursabschluss
Hinweis: Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Antragstellung bis längstens sechs Monate nach Ausbildungsabschluss (es gilt das Prüfungsdatum)
Hinweis: Das Prüfungsdatum muss jedenfalls in die oben angeführte Förderperiode fallen.