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AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt Gesundheit - Ausbildung Heimhilfe
Niederösterreich

Ausbildung zur Heimhilfe im 2. Bildungsweg

Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2018 bis 31.08.2021)

Mitglieder der AK NÖ, die im 2. Bildungsweg eine Ausbildung zur Heimhilfe absolviert haben.

Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren! Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird.

  • AKNÖ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung
  • Förderfähig sind nur selbst (privat) getragene Kosten
  • Das Prüfungsdatum und damit der Ausbildungsabschluss muss vor dem 01.09.2021 liegen.
  • Kurskosten waren selbst (privat) zu tragen

50 % der Kurskosten bis maximal 500,00 EUR

Hinweis: Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.

Antragstellung bis längstens sechs Monate nach Ausbildungsabschluss (es gilt das Prüfungsdatum)

Hinweis: Das Prüfungsdatum muss jedenfalls in die oben angeführte Förderperiode fallen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen