Besuch von Vorbereitungskursen (bzw. der außerordentliche Berufsschulbesuch) für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (ao. LAP)
Förderbar sind angefallene Kurskosten bzw. Kosten für den Schulbesuch, die selbst (privat) zu tragen waren.
Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2018 bis 31.08.2021)
Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung, die einen Vorbereitungskurs (bzw. einen außerordentlichen Berufsschulbesuch) für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung absolviert haben.
- Mitgliedschaft zur AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren!
Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird. - Der Kurs-/Schulbesuch endet spätestens am 01.09.2021.
- Die Vorbereitung zur ao. LAP muss mindestens 60 Unterrichtseinheiten aufweisen und an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z. B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert etc.) oder einer Berufsschule stattgefunden haben.
Hinweis: wurde der Vorbereitungskurs auf Modulbasis besucht, ist die Gesamtdauer aller Module ausschlaggebend. - Die Kosten für den Vorbereitungskurs auf die ao. LAP bzw. den außerordentlichen Berufsschulbesuch wurden selbst (privat) getragen.
50 % der Vorbereitungskosten (Kurskosten bzw. Schulgeld) bis zu maximal 400,00 EUR pro Person
Hinweis: bei Vorbereitungskursen auf Modulbasis gilt der Förderhöchstsatz von 400,00 EUR für die Gesamtkosten aller Module!
„Du kannst was!"-TeilnehmerInnen können 100 % der individuell verbleibenden Kurskosten bis max. 400, 00 EUR refundiert bekommen.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Das Ansuchen muss bis spätestens sechs Monate nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungskurses bzw. des Schulbesuchs gestellt werden.