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AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt ao. Lehrabschlussprüfung
Niederösterreich

Besuch von Vorbereitungskursen (bzw. der außerordentliche Berufsschulbesuch) für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (ao. LAP)

Förderbar sind angefallene Kurskosten bzw. Kosten für den Schulbesuch, die selbst (privat) zu tragen waren.

Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2018 bis 31.08.2021)

Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung, die einen Vorbereitungskurs (bzw. einen außerordentlichen Berufsschulbesuch) für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung absolviert haben.

  • Mitgliedschaft zur AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
    Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren!
    Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird.
  • Der Kurs-/Schulbesuch endet spätestens am 01.09.2021.
  • Die Vorbereitung zur ao. LAP muss mindestens 60 Unterrichtseinheiten aufweisen und an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z. B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert etc.) oder einer Berufsschule stattgefunden haben.
    Hinweis: wurde der Vorbereitungskurs auf Modulbasis besucht, ist die Gesamtdauer aller Module ausschlaggebend.
  • Die Kosten für den Vorbereitungskurs auf die ao. LAP bzw. den außerordentlichen Berufsschulbesuch wurden selbst (privat) getragen.

50 % der Vorbereitungskosten (Kurskosten bzw. Schulgeld) bis zu maximal 400,00 EUR pro Person

Hinweis: bei Vorbereitungskursen auf Modulbasis gilt der Förderhöchstsatz von 400,00 EUR für die Gesamtkosten aller Module!

„Du kannst was!"-TeilnehmerInnen können 100 % der individuell verbleibenden Kurskosten bis max. 400, 00 EUR refundiert bekommen.

Das Ansuchen muss bis spätestens sechs Monate nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungskurses bzw. des Schulbesuchs gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende