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2014-01-11 12:51:00
AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt ao. Lehrabschlussprüfung
Niederösterreich

Besuch von Vorbereitungskursen/-lehrgängen für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (ao. LAP)

Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2021 bis 31.08.2024)

Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung, die einen Vorbereitungskurs/-lehrgang für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung absolviert haben.

Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen.

  • Mitgliedschaft zur AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. spätestens bis zum Ablauf der Einreichfrist.
    Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren!
    Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird.
  • Der Kurs-/Lehrgangsbesuch endet vor Auslaufen der Förderperiode.
  • Die Vorbereitung zur ao. LAP muss mindestens 30 Unterrichtseinheiten aufweisen und an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z. B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert etc.) oder einer beauftragten Bildungseinrichtung stattfinden.
  • Die Kosten für den Vorbereitungskurs/-lehrgang wurden selbst (privat) getragen.

50 % der Kurskosten und Prüfungsgebühren bis zu maximal 400,00 EUR

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Das Ansuchen muss bis spätestens sechs Monate nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungskurses/-lehrgangs gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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