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2014-01-11 12:51:00
AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt Zweiter Bildungsweg
Niederösterreich

Absolvierung von Vorbereitungskursen/-lehrgängen

  • für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
  • für den Besuch eines Aufbaulehrganges
  • auf die Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung
  • für eine FH-Zulassungsprüfung oder die zum Besuch eines Aufbaulehrgangs, eines Kollegs, einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer
    Fachhochschule berechtigen.

Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2024 bis 31.08.2027)

Mitglieder der AK Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen.

  • Durch die Ablegung des Vorbereitungslehrganges muss eine Aufnahme als ordentliche/r SchülerIn eines Aufbaulehrgangs, Kollegs
    oder als ordentliche/r Studierende/r einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule möglich sein
  • AK-gekennzeichnete Kurse für die Berufsreife-, Studienberechtigungs- oder von FH-Zulassungsprüfungen in anderen Bundesländern
    können ausschließlich über den „Bildungsbonus-spezial: Zweiter Bildungsweg“ gefördert werden.
  • Mitgliedschaft zur AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. spätestens bis zum Ablauf der Einreichfrist.
  • Der Kurs muss mindestens 10 Übungseinheiten aufweisen bzw. bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung 30 Übungseinheiten.
  • Die Ausbildung muss an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z.B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert etc.), einer
    Bildungseinrichtung, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet ist oder wenn ein Auftrag öffentli-
    cher Stellen gegeben ist, stattfinden.
  • Die Kosten wurden selbst (privat) getragen.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen anderer Institutionen (wie z.B. NÖ Bildungsförderung) darf nicht zu einer Überförderung (mehr als 100 %) führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.

Weiterbildungsförderung

  • Außerordentliche Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten und Prüfungsgebühren bis max. 500,00 EUR
  • Berufsreifeprüfung: 150,00 EUR pro positiv absolviertem Modul bzw. bis max. 600,00 EUR
  • Studienberechtigungsprüfung: 50 % der Kurskosten bis 100,00 EUR pro positiv absolviertem Modul bzw. max. 500,00 EUR
  • FH-Zulassungsprüfungen: 50 % der Kurskosten bis 150,00 EUR pro positiv absolviertem Modul bzw. max. 500,00 EUR
  • Vorbereitungslehrgang der zum Besuch eines Aufbaulehrgangs, eines Kollegs, einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder
    Fachhochschule berechtigt: 50 % der Kurskosten bis max. 500,00 EUR

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

  • Antragstellung ist mittels Online-Formular oder Antragsformular bis längstens sechs Monate nach positiver Absolvierung der Prüfung bzw. Ausstellung des Gesamtzeugnisses möglich.
  • Bei Teilprüfungen (Berufsreife-, Studienberechtigungs- und FH-Zulassungsprüfungen) kann alternativ nach Ablegung jeder Teilprüfung bis maximal sechs Monate nach Abschluss eingereicht werden.
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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