Antragsberechtigt sind
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können mehrere Anträge stellen.
Deckelung für Unternehmen: Es können maximal zwei Anträge von einem Unternehmen (inkl. verbundener Organisationen) genehmigt werden.
Programmeigentümer/Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) aus dem Fonds Zukunft Österreich
Abwicklung:FFG-Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Sensengasse 11090 WienTel.: 05 77 55-0 Fax: 05 77 55-97900 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: www.ffg.atKontakt:Katharina WeikertTel.: 05 77 55-2316E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die antragstellende Organisation reicht den Antrag für den/die DissertantIn ein.
Einreichungen in der aktuellen Ausschreibung über eCall sind zwischen dem 01.10.2025 und dem 30.09.2026 möglich.Sind die Förderungsmittel vor dem 30.09.2026 ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vor dem geplanten Ende geschlossen.
Info: Ein Teil der Mittel ist ausgeschöpft: Unternehmen können nur noch Projekte mit Dissertantinnen einreichen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können weiterhin Projekte mit allen Geschlechtern einreichen.