PartnerInnen aus Forschung und Wirtschaft bilden ein Konsortium und setzen das Projekt gemeinsam mit Bildungseinrichtungen (vom Kindergarten bis zur Matura) um.
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Große Unternehmen (GU)
- (Gemeinnützige) Vereine
- Fachhochschulen
- Forschungseinrichtungen
- Gebietskörperschaften
- Jugendliche
- Kompetenzzentren
- Multiplikatoren / IntermediäreUniversitäten
jeweils mit Standort in Österreich
Förderbar sind sog. Konsortien besteht aus mindestens:
- Einem wissenschaftlichen Konsortiumsmitglied: eine akademische Einrichtung (z. B. Universität, Fachhochschule) bzw. eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und
- Zwei Unternehmen als Konsortiumsmitglieder mit Innovationsbezug, die selbstständig wirtschaftlich tätig sind, unabhängig von der Unternehmensgröße und der Organisationsart. Dies betrifft Unternehmen sowie Vereine.
In einem Projekt müssen weiters mindestens fünf Bildungseinrichtungen beteiligt sein (vom Kindergarten bis zur Matura, davon mind. 2 Volksschulen und mind. 2 Sekundarstufen I).