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2014-12-17 12:00:00
TALENTE – Talente regional inklusive Kooperationszuschuss
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Es handelt sich hierbei um einen Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET): Talente entdecken - Nachwuchs

 

Es werden Projekte aus allen Themen zu Naturwissenschaft und Technik gefördert.

Beispiele:

  • Digitale Technologien z.  B. Informations- & Kommunikationstechnologien, Big Data, Internet der Dinge, aktives und unterstütztes Leben
  • Energie und Umwelt z. B. Smart Cities, intelligente Energiesysteme, Umwelttechnologien
  • Life Science z. B. Technologien in Gesundheit und Pflege, Mental Health, KI-Anwendungen
  • Mobilität z. B. Verkehrsinfrastruktur, Mobilitätssysteme, Fahrzeugtechnologien, Personen und Gütermobilität
  • Produktion z. B. Produktionsforschung, Werkstoffe, Produktionstechnologien, Nanotechnologie
  • Weltraum z. B. Raumfahrt, Navigationssysteme

Folgende Kosten sind mit der Förderung abgedeckt:

  • Sachkosten: Materialien, Geräte und Unterrichtsmittel, z. B. zum Aufbau einer ForscherInnen-Ecke
  • Reisekosten für SchülerInnen und Lehrkräfte, z. B. für den Besuch eines Labors oder Unternehmens
  • Reisekosten und Honorare für externe ExpertInnen: z. B. für einen Vortrag oder Workshop in der Schule
  • Hinweis: Personalkosten von PädagogInnen sind nicht förderbar. Personalkosten von anderen (externen) ExpertInnen sind förderbar, z. B. als Honorar für Workshops.

PartnerInnen aus Forschung und Wirtschaft bilden ein Konsortium und setzen das Projekt gemeinsam mit Bildungseinrichtungen (vom Kindergarten bis zur Matura) um.

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Große Unternehmen (GU)
  • (Gemeinnützige) Vereine 
  • Fachhochschulen
  • Forschungseinrichtungen
  • Gebietskörperschaften
  • Jugendliche
  • Kompetenzzentren
  • Multiplikatoren / IntermediäreUniversitäten

jeweils mit Standort in Österreich

Förderbar sind sog. Konsortien besteht aus mindestens:

  • Einem wissenschaftlichen Konsortiumsmitglied: eine akademische Einrichtung (z. B. Universität, Fachhochschule) bzw. eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und 
  • Zwei Unternehmen als Konsortiumsmitglieder mit Innovationsbezug, die selbstständig wirtschaftlich tätig sind, unabhängig von der Unternehmensgröße und der Organisationsart. Dies betrifft Unternehmen sowie Vereine. 

In einem Projekt müssen weiters mindestens fünf Bildungseinrichtungen beteiligt sein (vom Kindergarten bis zur Matura, davon mind. 2 Volksschulen und mind. 2 Sekundarstufen I).

  • Das Konsortium muss aus mindestens zwei UnternehmenspartnerInnen, mindestens einer/einem Wissenschaftspartner/in sowie fünf Bildungseinrichtungen (davon mindestens zwei Volksschulen und zwei Schulen auf Sekundarstufe I) bestehen.
  • Ein Projekt dauert mindestens 24 Monate und maximal 36 Monate, wobei sich die Projekte in ihrem zeitlichen Verlauf am Schuljahreszyklus orientieren.

Projektförderung

  • Pro Projekt können bis zu 100 % der Gesamtkosten gefördert werden, bis zu einer maximalen Höhe von 130.000,00 EUR, wobei 10.000,00 EUR für Kooperationszuschüsse zweckgebunden sind. 
  • Kooperationszuschüsse sind Pauschalförderungen für weitere Bildungseinrichtungen, die noch nicht am Talente regional Projekt beteiligt sind. 

Es handelt sich um eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET).

Kontakt:
FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1
1090 Wien
Tel.: 05 77 55-0
Fax: 05 77 55-97900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.ffg.at/talente-regional
Kontakt:
Mag. Dipl.-Pol. Magdalena Rostkowska-Müllner
Tel.: 05 77 55-2725
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Mag. Christine Kreuter
Tel.: 05 77 55-2709
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Einreichung ist nur elektronisch und während der Einreichfrist (04.09.2025 bis 02.12.2025) via eCall möglich.
Werden die Mittel vor der Frist ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen.

Vor der Einreichung des Förderungsansuchens müssen alle Konsortiumsmitglieder ihre Partneranträge via eCall eingereicht haben.

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