Im Rahmen der betrieblichen Lehrlingsausbildung werden gefördert:
- verpflichtend ergänzende Ausbildungsinhalte, die zur Erfüllung des Berufsbildes dienen und
- zudem freiwillig ergänzende Ausbildungsinhalte zur verstärkten Vermittlung des Berufsbildes
Das können sein:
a) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen bei einem Verbundpartner (Partnerbetrieb oder Lehrwerkstätte)
b) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen im Rahmen eines Kurses in einer Bildungseinrichtung
c) Erweiterung und/oder Vertiefung von im entsprechenden Berufsbild vorgesehenen Kenntnissen und Fertigkeiten
d) Sprachkurse, insbesonders mit berufsspezifischem Hintergrund
e) Persönlichkeitsbildende Maßnahmen - soziale Kompetenz
Gefördert werden Kurse und Maßnahmen, welche beim FAV OÖ gelistet sind.
Damit soll eine Entlastung der oberösterreichischen Lehrbetriebe von den aus zwischen- bzw. überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen entstehenden Kosten erreicht werden, soweit diese nicht bereits durch die Bundesförderung "Lehre.fördern - Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" abgedeckt werden (können).
- Alle oberösterreichischen Lehrberechtigten im Sinne des § 2 des Berufsausbildungsgesetzes, mit Ausbildungsstätte(n) in Oberösterreich, welche die Bundesförderung "Lehre.fördern - Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ausgeschöpft haben und Mitglied beim FAV OÖ (Mitgliedsbeitrag von 40,00 EUR pro Kalenderjahr/Lehrling) sind
- Nicht förderbar sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und selbständige Ausbildungseinrichtungen, die ihre Ausbildungsstätten in Oberösterreich haben.
- Vor Inanspruchnahme dieser Förderung müssen analoge Bundesförderungen (siehe www.lehre-foerdern.at) ausgeschöpft werden.
- Haupt- und Partnerbetriebe müssen Mitglied beim Firmenausbildungsverbund OÖ sein
- Die angebotene Kursmaßnahme muss beim FAVOÖ gelistet sein
- für Maßnahmen nach a) und b): 75 % der anfallenden Kurskosten, maximal aber 600,00 EUR pro Lehrjahr und Lehrling, bei halben Lehrjahren 300,00 EUR
- für Maßnahmen nach c), d) und e): 75 % der anfallenden Kurskosten, maximal aber 300,00 EUR pro Lehrjahr und Lehrling, bei halben Lehrjahren 150,00 EUR
Firmenausbildungsverbund OÖ (FAV Oberösterreich) – eine Initiative des Landes OÖ, der Arbeiterkammer OÖ und der Wirtschaftskammer OÖ
Wienerstraße 150
4021 Linz
Tel.: 0732/330 734-0
Fax: 05 90909-4099
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.favooe.at
Der Antrag ist bis spätestens drei Monate nach Abschluss einer externen Ausbildungsmaßnahme beim Firmenausbildungsverbund OÖ einzureichen.