Die TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (mindestens in der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe).
Die arbeitsuchende Person ist während der gesamten Ausbildungsdauer beim AMS Vorarlberg gemeldet. Für Unternehmen fallen daher keine Lohn- und Lohnnebenkosten an.