Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge für den Weg zwischen der Wohnung im Inland und der betrieblichen Ausbildungsstätte beträgt, wenn dieser Weg in jeder Richtung wenigstens dreimal pro Woche zurückgelegt wird, bei einer Wegstrecke von mindestens zwei Kilometer in einer Richtung
a) bis 10 km oder wenn der Weg innerhalb eines Ortsgebietes zurückgelegt wird: 5,10 EUR monatlich
b) über 10 km: 7,30 EUR monatlich.
Sucht der Lehrling die betriebliche Ausbildungsstelle nicht von seinem Hauptwohnort aus auf, sondern von einem Zweitwohnsitz am Ort oder in der Nähe des Ortes der betrieblichen Ausbildungsstätte, beträgt die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge bei einer Entfernung
a) bis einschließlich 50 km monatlich: 19,00 EUR
b) über 50 km bis einschließlich 100 km monatlich: 32,00 EUR
c) über 100 km bis einschließlich 300 km monatlich: 42,00 EUR
d) über 300 km bis einschließlich 600 km monatlich: 50,00 EUR
e) über 600 km monatlich: 58,00 EUR
Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge wird für jeden Monat gewährt, in dem der Lehrling auf Grund eines gültigen Lehrverhältnisses in Ausbildung steht, in einem Kalenderjahr jedoch höchstens für neun Monate. Liegen infolge Wechsels des Lehrverhältnisses in einem Monat die Voraussetzungen für die Gewährung verschieden hoher Pauschbeträge vor, so wird der höhere Pauschbetrag gewährt.