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2014-06-13 11:37:00
Studienbeihilfe – Mobilitätsstipendium
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland betriebenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium besteht die Möglichkeit, ein Mobilitätsstipendium zu bekommen.

Dieses sogenannte Mobilitätsstipendium wird im ersten Studienjahr nach Vorlage eines Studienerfolges im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten ausgezahlt. Ab dem zweiten Studienjahr gelten für den günstigen Studienerfolg die gleichen Voraussetzungen wie bei der Studienbeihilfe.

WICHTIG: Beim Mobilitätsstipendium ist ein jährliches Ansuchen erforderlich!

Hinweis: Fernstudien werden nicht mittels Mobilitätsstipendium gefördert.

Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose, die ihr Bachelor-, Master- oder Diplomstudium zur Gänze an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland absolvieren

  • Das Bachelor-, Master- oder Diplomstudium wird an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule betrieben. (Für Doktoratsstudien gibt es kein Mobilitätsstipendium.) Für die Beurteilung der Anerkennung ist es im Falle der Deutschen Bildungseinrichtungen maßgeblich, ob diese im Hochschulkompass die Qualifikation als „staatliche Trägerschaft“ aufweisen. Für die sonstigen EWR-Bildungseinrichtungen bzw. Bildungseinrichtungen in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist für die Akkreditierung der Status "H+" in der Anabin-Datenbank Voraussetzung.
  • Es wurde noch kein Studium abgeschlossen. Ausnahme: trotz abgeschlossenem Bachelorstudium kann für ein anschließendes Masterstudium ein Mobilitätsstipendium bezogen werden.
  • Soziale Förderungswürdigkeit, günstiger Studienerfolg und Altersgrenze (analog zu den Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe)

Studienbeihilfe

Die Höhe des Mobilitätsstipendiums wird wie die Höhe der Studienbeihilfe für ein Inlandsstudium berechnet, wobei bei der Berechnung generell von der Höhe für auswärtig Studierende auszugehen ist (7.040,00 EUR). (Zur genaueren Berechnung siehe Beihilfenhöhe & Berechnungsbeispiele).

Örtlich zuständig für Ansuchen ist jene Stipendienstelle, in deren Sprengel der letzte Wohnsitz im Inland vor Aufnahme des Studiums im Ausland gelegen ist.

Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:

Internet: https://www.stipendium.at

Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/

Stipendienstelle Wien:
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland / Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
Kontaktformular

Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Kontaktformular

Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg
Andreas-Hofer-Strasse 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Kontaktformular

Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Kontakformular

Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Kontakformular

Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Kontaktformular

Ansuchen um ein Mobilitätsstipendium erstrecken sich jeweils auf ein Studienjahr und können ab dem 01.03. für das folgende Studienjahr bis längstens 28. bzw. 29.02. des Jahres, in dem das Studienjahr endet, eingebracht werden.

Vom 01.03. bis 31.08. kann ein Mobilitätsstipendium zusätzlich auch ausschließlich für das laufende Sommersemester beantragt werden (keine rückwirkende Auszahlung für das Wintersemester).

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