- Ausbildung ab der 10. Schulstufe an einer maturaführenden AHS oder BHS
- Absolvierung eines Universitäts-, Akademie- oder Hochschulstudiums (ein Zweit- oder Auslandsstudium kann nicht berücksichtigt werden)
Mitglieder der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
- mindestens einjährige, ununterbrochene Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
- bezahlte Vollbeiträge ensprechend der Einkommenshöhe
- Es muss soziale Bedürftigkeit vorliegen: bei einem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen beträgt die Studienförderung
- bis zu 30.000 EUR: 330,00 EUR
- bis zu 35.000 EUR: 220,00 EUR
- bis zu 40.000 EUR: 110,00 EUR
- Der Schul-/Studienerfolg ist in Form von Zeugnissen des jeweils vergangenen Schuljahres bzw. Studienjahres sowie eine aktuelle Schul- bzw. Studienbestätigung nachzuweisen.
Studienunterstützung
Die Studienförderung beträgt pro Kalenderjahr zwischen 110,00 EUR und 330,00 EUR (sh. Staffelung des Brutto-Familieneinkommens)
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel.: 01/534 44-495 50
Fax: 01/534 44-499 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.gpf.at
Antragstellung mit Zeugnissen des vergangenen Schul- bzw. Studienjahres sowie einer aktuellen Schul- bzw. Studienbestätigung
Für jedes Schul- bzw. Studienjahr muss ein neuer Antrag eingereicht werden.