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date time
2014-03-12 19:27:00
Wohnzuschuss für Lehrlinge Vlbg (im Rahmen des Bildungszuschusses)
Vorarlberg
  • Unterkunftskosten, die aufgrund des lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs entstehen
  • Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz (Privatquartier oder Heimplatz), der auf Grund der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse (fehlende bzw. mangelhafte öffentliche Verkehrverbindungen) notwendig ist

Lehrlinge,

  • die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren
  • die auf Grund des Lehrverhältnisses bzw. des Berufsschulbesuches auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind und denen dadurch zusätzliche Kosten entstehen
  • Lehrling ist aufgrund des Lehrverhältnisse bzw. des Berufsschulbesuches auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen
  • dem Lehrling entstehen dadurch zusätzliche Kosten

Wohnkostenzuschuss

bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.500,00 EUR jährlich

 

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

  • Der Antrag kann frühestens nach Bezug des Zweitwohnsitzes eingereicht werden.
  • Die Einreichfrist endet drei Monate im Falle eines Zweitwohnsitzes Ende März für das vorangegangene Jahr bzw. drei Monate nach Beendigung des Lehrverhältnisses.
Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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