- Vollzeitstudium (Regel- und Masterstudium) an einer Universität, Fachhochschule, Akademie oder Theologischen Lehranstalt, einer anerkannten Privatuniversität oder einem Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich,
dem EWR-Raum inkl. der Schweiz sowie bei Vorliegen besonderer Gründe auch außerhalb Europas.
- Gefördert werden auch Studierende, die im Rahmen eines Kooperationsabkommens über den Austausch von Studierenden ein Regel- oder Masterstudium an einer entsprechenden tertiären Bildungseinrichtung mit Sitz in Tirol absolvieren. Die Ausbildung im Ausland muss als ordentlicher HörerIn und als Vollzeitstudium an einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden.
- Forschungsaufenthalte bzw. wissenschaftliche Arbeiten im Ausland, sofern nachgewiesen wird, dass diese Auslandsaufenthalte unumgänglich für den Abschluss eines Regelstudiums sind. Die Verweildauer an einer wissenschaftlichen-universitären Einrichtung bzw. Institution im Ausland muss mindestens sechs Monate betragen.
- Studium von Studienrichtungen oder spezielle universitäre Ausbildungen, die im Inland nicht angeboten werden.
Nicht gefördert werden Doktoratsstudien, ein- bzw. zweisemestrige Studienaufenthalte im Ausland (Erasmus - Joint Study - Programm, Free Mover), die im Rahmen eines Regelstudiums absolviert werden, Sprachkurse, Teilnahme an Summerschools
Studien, die speziell für Berufstätige eingerichtet wurden, Fernstudien sowie Universitäts- und Hochschullehrgänge, die während eines Regelstudiums oder nach Abschluss eines Studiums auf freiwilliger Basis absolviert werden und daher nicht zwingend vorgeschrieben sind.