Unterstützung von Personen in finanzieller Notlage, die
durch teilweisen Kostenersatz der belegbaren Kosten für:
Bitte beachten Sie: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Es muss eine finanzielle Notlage vorliegen.
Zuschuss bei Arbeits- bzw. Lehrstellensuche, Schulungsteilnahme
Kostenersatz bis zur Höhe der belegbaren Kosten für
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:Internet: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen
Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen AMS-Geschäftsstelle rechtzeitig vor dem Vorstellungs- bzw. Arbeits-/ Lehrantritt Kontakt aufnimmt.