Unterstützung von Personen in finanzieller Notlage, die
durch teilweisen Kostenersatz der belegbaren Kosten für:
Bitte beachten Sie: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Es muss eine finanzielle Notlage vorliegen.
Zuschuss bei Arbeits- bzw. Lehrstellensuche, Schulungsteilnahme
Kostenersatz bis zur Höhe der belegbaren Kosten für
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:Internet: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Antragstellung entweder persönlich beim räumlich zuständigen AMS oder über das persönliche eAMS-Konto.
Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen AMS-Geschäftsstelle rechtzeitig vor dem Vorstellungs- bzw. Arbeits-/ Lehrantritt Kontakt aufnimmt.