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AK Stmk – Karenzbildungskonto
Steiermark

Weiterbildungsmaßnahmen während der Karenzzeit bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.
Konkret: VHS- und BFI-Kurse, die jobfit machen (z. B. Sprach- und EDV-Kurse)

Die vom Karenzbildungskonto abbuchbaren Kurse sind im jeweiligen Kursprogramm mit dem AK-Logo gekennzeichnet.

Mitglieder der AK Steiermark, die sich in Elternkarenz befinden bis zum zweiten Geburtstag des Kindes einen Weiterbildungskurs (für den beruflichen Wiedereinstieg) an VHS oder BFI absolvieren.

  • Mitgliedschaft bei der AK Steiermark
  • Bestätigung der Sozialversicherung über den Kinderbetreuungsgeld-Bezug

Hinweis: Bei geteilter Karenzzeit vor dem zweiten Geburtstag des Kindes bekommen Vater und Mutter je ein eigenes AK-Karenzbildungskonto. Dann sind von beiden Elternteile die Nachweise zu erbringen.

  • einmalig 1.000,00 EUR. Der Betrag wird auf ein namentlich gekennzeichnetes Sparbuch gutgeschrieben, von dem die Kursgebühren abgebucht werden.
  • Pro Kurs dürfen nicht mehr als 500,00 EUR vom Karenzbildungskonto abgebucht werden.
  • Die Anzahl der Kurse pro Semester ist nicht limitiert, sodass pro Semester auch mehrere Kurse besucht werden können.
  • Hinweis: Ein etwaiges Restguthaben erlischt mit dem Ende der arbeitsrechtlichen Elternkarenz (mit dem zweiten Geburtstag des Kindes).
  • Hinweis: Mit dem Verlust des Sparbuchs erlischt auch das Guthaben.

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel.: 05/7799-0
Fax: 05/7799-2387
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akstmk.at

Nach erfolgter der Gutschrift der Elternkarenz auf ein Karenzbildungskonto kann ein namentlich gekennzeichnetes Sparbuch bei der nächstgelegenen AK abgeholt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen