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2014-01-11 13:29:00
AK Stmk – Karenzbildungskonto
Steiermark

Gekennzeichnete VHS- und BFI-Kurse während der Karenzzeit bis zum zweiten Geburtstag des Kindes zum besseren Wiedereinstieg

Mitglieder der AK Steiermark

  • Mitgliedschaft bei der AK Steiermark
  • Bestätigung der Sozialversicherung über den Kinderbetreuungsgeld-Bezug

Hinweis: Bei geteilter Karenzzeit vor dem zweiten Geburtstag des Kindes bekommen Vater und Mutter je ein eigenes AK-Karenzbildungskonto.

  • einmalig 1.000,00 EUR. Der Betrag wird auf ein namentlich gekennzeichnetes Sparbuch gutgeschrieben, von dem die Kursgebühren abgebucht werden.
  • Pro Kurs dürfen nicht mehr als 500,00 EUR vom Karenzbildungskonto abgebucht werden.
  • Die Anzahl der Kurse pro Semester ist nicht limitiert, sodass pro Semester auch mehrere Kurse besucht werden können.
  • Hinweis: Ein etwaiges Restguthaben erlischt mit dem Ende der arbeitsrechtlichen Elternkarenz (mit dem zweiten Geburtstag des Kindes) bzw. bei Verlust des Sparbuches.

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel.: 05/7799-0
Fax: 05/7799-2387
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.akstmk.at

Nähere Informationen sind bei der AK Steiermark erhältlich.

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